EMMA
Das in Frankreich seit 2010 geltende Burka-Verbot wurde vom Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. Der erfolgreiche Kampf Frankreichs gegen die Verhüllung von Mädchen und Frauen könnte Vorbild für Europa sein.
In Frankreich ist das Kopftuch in der Schule seit 2008 verboten. Und im Jahr 2010 erließ das laizistische Land ein Gesetz, das vorschreibt: “Niemand darf im öffentlichen Raum eine Kleidung tragen, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen.” Im Visier waren Burka und Niqab. Dagegen klagte eine bisher nur als “S.A.S.” bekannte Französin in Straßburg. Ihr Argument: Das Burka-Verbot verstößt gegen die “Religions- und Meinungsfreiheit”.
Der Europäische Gerichtshof verwarf jetzt die Klage und erklärte Frankreichs Burka-Verbot für gesetzeskonform. Das könnte Folgen für ganz Europa haben.
Das Gesetz war nicht zufällig am 13. Juli 2011 – dem Vorabend des Jahrestages der französischen Revolution – von einer überwältigenden Mehrheit des Parlaments, von rechts bis links, bestätigt worden (bis auf die Grünen).
Ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit
Zurzeit sind 2000 Frauen in Frankreich davon betroffen, schätzt das Innenministerium, die Mehrheit sind Konvertitinnen, die mit Muslimen verheiratet sind – meist aktive Islamisten. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Burka-Verbotes waren 300 trotzdem in der Öffentlichkeit vollverschleierte Frauen verwarnt worden. Denn der Ganzkörperschleier ist “ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit von Männern und Frauen”.
Das Fass zum Überlaufen gebracht hatte in Frankreich im April 2010 eine Autofahrerin im Niqab, einer Burka-ähnlichen Vollverschleierung, die eine Strafe von 22 Euro wegen „verkehrsschädigenden Verhaltens“ zahlen musste. Es handelte sich um Anne Hebbadj (Foto), die Frau eines Algeriers, der dank seiner Eheschließung mit Anne im Besitz der französischen Staatsangehörigkeit ist. Die vollverschleierte Anne Hebbadj ist Konvertitin.
Als die Affäre publik wurde, sickerte durch, dass Annes Ehemann, Lies Hebbadj, wohl noch weitere drei Frauen und zwölf Kinder hat. Daraufhin wurde Hebbadjs Ausweisung wg. Polygamie in Erwägung gezogen. Der Algerier-Franzose verteidigte sich geschickt: Wer denn beweisen könne, dass er vier Mal verheiratet sei? Schließlich hätten französische Männer auch oft Geliebte – ohne deswegen der Polygamie bezichtigt zu werden.
Doch wer ist Lies Hebbadj? Er hat eine Metzgerei in Nantes und ist Anhänger der Tabligh-Sekte, einer wortgläubigen Missionarsbewegung, die sich der strikten Auslegung des Korans verschrieben hat. Hebbadj war schon mehrfach in Pakistan und wird seit Jahren vom französischen Geheimdienst observiert. Seine Frau Anne, eine eifrige Konvertitin, wird also kaum aus Naivität gehandelt, sondern bewusst provoziert haben. Übrigens: Alle Prozesse, die bisher in Europa im Kampf um Kopftuch bzw. Burka gelaufen sind, scheinen einen organisierten islamistischen Hintergrund zu haben.
Bewusste Provokation
von Islamisten
Und was ist mit dem Vorwurf der Polygamie gegen Monsieur Hebbadj? Seine Antwort darauf wird einfach sein: Ein strenggläubiger Muslim heiratet nicht standesamtlich, sondern nur nach muslimischem Recht. Rein juristisch ist Hebbadj also vermutlich keine „Polygamie“ nachzuweisen. Und die vollverschleierte Anne hat er wahrscheinlich nur standesamtlich geheiratet, um die französische Staatsbürgerschaft zu erlangen. In Deutschland ist dieser Weg zur Erlangung der Staatsbürgerschaft übrigens in islamistischen Kreisen seit den 1980er Jahren eine regelrechte systematische Strategie.
Nachdem Frankreich im Herbst 2008 erfolgreich das Kopftuch-Verbot in der Schule für Lehrerinnen und Schülerinnen verabschiedet hatte, drohte der Al-Quaida-Führer Abou Moussab Abdoul Wadoud offen: „Wir werden uns im Namen der Ehre unserer Töchter und Schwestern an Frankreich rächen.“ Und er fuhr fort: „Heute ist es der Tschador, morgen ist es der Niqab.“ Seine Prophezeiung ist nun in Erfüllung gegangen. Jetzt ist es der gesichtsverdeckende Niqab. Und morgen? Morgen die ganze Welt?
Wie Frankreich hat auch Belgien seit 2011 ein Burka-Verbot – und das deutsche Bundesland Hessen.