Wer beim ersten Wurf tötet, bricht das Gesetz

Steinigungen sind blutige Spektakel und weltweit geächtet. Nur in Iran werden sie bis heute von Richtern verfügt – als tödliche Strafe bei Ehebruch. Das Strafgesetzbuch regelt die Größe der Steine, die Reihenfolge der Werfer – und den seltenen Fall, dass ein Opfer überlebt.
Hamburg – Zwei in weiße Gewänder gekleidete Gestalten werden bis zur Hüfte im Boden eingegraben, ihre Gesichter sind verhüllt. Eine Menge versammelt sich im Kreis um die wehrlosen Menschen, deren Arme hinter dem Rücken gefesselt zu sein scheinen.

Die ersten Steine fliegen. Sie haben die Größe von Apfelsinen. Die Getroffenen sacken in sich zusammen.
Es sind seltene Bilder einer Steinigung. Die Aufnahmen stammen aus dem Jahr 1991 – und könnten doch aktuell sein. Denn obwohl Iran 2002 der EU versprochen hat, die grausige Praxis abzuschaffen, werden noch immer Menschen zum Tod durch Steinigung verurteilt. Vor allem Frauen sind laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) die Opfer – meist haben sie ein Vergehen begangen, das in den meisten Ländern der Erde nicht einmal strafbar ist: Ehebruch.

2007 starben in Iran laut ai mindestens 317 Menschen im Namen des Staates – nur China tötete eifriger, 470 Hinrichtungen gab es dort. Den Angaben zufolge waren unter den Exekutierten in Iran drei Minderjährige, der jüngste war zum Tatzeitpunkt 13. Die gängige Hinrichtungsmethode ist Hängen, der iranische Rechtskodex erlaubt aber auch Erschießen, den elektrischen Stuhl und Steinigungen.
Wie eine Steinigung ablaufen soll, ist bis ins Detail festgelegt. Mindestens drei Gläubige müssen anwesend sein. Wenn der Delinquent gestanden hat, wirft der Richter den ersten Stein.

Protestwelle im In- und Ausland

Wenn der Delinquent auf Grundlage von Zeugenaussagen verurteilt wurde, werfen erst die Zeugen, dann der Richter, dann das Publikum.
Männer werden bis zur Hüfte, Frauen bis zur Brust im Boden eingegraben. Bei der Größe des Steins ist zu beachten, dass “er nicht so groß ist, dass er den Verurteilten beim ersten oder zweiten Treffer tötet, und gleichzeitig nicht so klein, dass er nicht mehr als Stein erkennbar wäre”.

Wer aus dem Erdloch entkommen kann, wird wieder eingegraben – es sei denn, er hat vorher gestanden. Wer sich dann befreien kann, darf gehen. Theoretisch jedenfalls.

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Exekutionen 2007: Welche Staaten am meisten henken*

Wie viele Menschen seit 2002 in Iran gesteinigt wurden, ist unklar. Nach ai-Angaben waren es mindestens drei, davon ist jedoch nur ein Fall offiziell bestätigt: der von Dschafar Kiani. Er war des Ehebruchs schuldig gesprochen worden und sollte gemeinsam mit der ebenfalls verurteilten Frau im Juni 2007 auf einem Friedhof in der Nähe von Takestan in der Provinz Ghaswin gesteinigt werden. Doch Mitglieder der iranischen Organisation Stop Stoning Forever machten Zeitpunkt und Ort der geplanten Hinrichtung öffentlich und lösten eine Protestwelle im In- und Ausland aus. Die Behörden stoppten die Pläne vorübergehend, die Aktivisten hofften auf einen Sieg – doch den Tod von Dschafar Kiani konnten sie nicht verhindern. Er wurde im Juli 2007 gesteinigt. (mehr…)
Zwölf Delinquenten von der Steinigung bedroht
Zurück blieb die Frau, Mokarameh Ebrahimi. Ihr stand das gleiche Schicksal bevor. Dann die Überraschung: Ebrahimi, die elf Jahre lang in der Todeszelle saß, kam frei – begnadigt offenbar vom religiösen Führer des Landes, Ajatollah Ali Chamenei.

Selbst Menschenrechtler, die ja auf diesen Schritt gehofft hatten, waren verblüfft. “So etwas kommt selten vor”, sagte Schadi Sadr, Leiter von Stop Stoning Forever, “ich habe keine Ahnung, was letztlich dazu geführt hat.” Er sei aber sicher, dass der Druck der Öffentlichkeit dazu beigetragen habe.
Solche Erfolgsgeschichten können sich die anderen Gefangenen nur wünschen, die noch in den Todestrakten iranischer Gefängnisse auf ihre Steinigung warten. Laut ai sind das derzeit noch zehn Frauen und zwei Männer.

Zwei der Inhaftierten sind Sohre und Asar Kabiri-Nejat. Ihr Fall zeigt, wie willkürlich ein so gravierendes Urteil zustande kommen kann. Den Schwestern wurde eine zweifelhafte Videoaufnahme zum Verhängnis. Gesehen hat den Film kaum jemand, nicht einmal der Anwalt der beiden. Der Mann einer der beiden Frauen hat den Film angefertigt und behauptet, er zeige die Frauen mit einem fremden Mann. Er dient als Hauptbeweisstück im Prozess. Der Vorwurf zunächst: “illegale Beziehungen”. Das Urteil: 99 Peitschenhiebe. Nach Angaben ihres Anwalts Dschabbar Solati wurde das Urteil vollstreckt, die Frauen blieben in einem Gefängnis in Karadsch westlich von Teheran inhaftiert.

Plötzlich lautete die Anklage auf Ehebruch
Dann, sechs Monate später, rollte ein neuer Richter den Fall wieder auf. Jetzt lautete der Vorwurf plötzlich auf Ehebruch, als Beweise dienten jenes ominöse Video und angebliche Geständnisse der Angeklagten. Dass die Frauen diese widerriefen, nütze nichts. Das Gericht verurteilte sie zum Tod durch Steinigung. (mehr…)

Anwalt Solati hofft, die Vollstreckung noch abwenden zu können. “Auch nach iranischem Recht darf niemand für dasselbe Verbrechen zweimal verurteilt werden”, sagte er dem SPIEGEL kürzlich in einem Interview.
Ob sich das Gericht auf diese Argumentation einlässt, ist noch offen.

Noch also ist ein Ausweg für die Schwestern nicht in Sicht, doch zaghafte Reformen deuten sich an. Das iranische Parlament prüft eine Neufassung des Strafgesetzbuches. Sollte die neue Version in Kraft treten, könnte dies das formale Ende der Steinigungen im Land bedeuten. Stattdessen werden Ehebrecher dann auf anderem Weg hingerichtet. Auch eine Umwandlung des Strafmaßes in Auspeitschen soll möglich sein. Auch die Begnadigung von Mokarameh Ebrahimi gibt Menschenrechtlern Anlass zur Hoffnung. Doch entschieden ist noch nichts. Und bis dahin gilt: In Iran ist es nicht gegen das Gesetz, einen Menschen zu Tode zu steinigen.

Nur dabei den falschen Stein zu benutzen, das ist verboten.

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